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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma TRAREVO Advertising

Arnaud Levy, Rinnenweg 27, 73277 Owen/Teck

(Stand 18.03.2009)

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

 Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen TRAREVO und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Leistungen und Angebote von TRAREVO erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrück-lich vereinbart werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur insoweit, als ihnen TRAREVO ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsabschluss

 Alle Angebote von TRAREVO in Anzeigen, Prospekten oder auf Websites sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Die aufgeführten Leistungen stellen kein TRAREVO bindendes Angebot dar. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, an TRAREVO ein verbindliches Angebot in Form einer Bestellung zu unterbreiten. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Der Kunde ist 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung von TRAREVO. Alle Vereinbarungen, die zwischen TRAREVO und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 b BGB bleibt davon unberührt.

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das sie gesondert belehrt werden. Wer sich selbst bei einer Beauftragung als Firmenkunde bezeichnet, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei insoweit vorsätzlich falschen Angaben wird der Besteller zumindest als Scheinkaufmann behandelt.

 

§ 3 Vertragliche Leistung

 TRAREVO bietet dem Kunden die Möglichkeit, sich entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen auf www.haus-baustelle.com mit einem eigenen Profil zu präsentieren. Dabei werden die Inhalte vom Kunden selbst erstellt entsprechend den Vorgaben durch TRAREVO. Dabei behält sich TRAREVO ausdrücklich vor, das Profil des Kunden selbst zu gestalten. Über die Suchergebnisse wird das Profil verlinkt. Die Suchergebnisse erscheinen in einer Trefferliste, bei der die Premiumeinträge vor den kostenlosen Einträgen dargestellt werden. Ansonsten erfolgt die Reihenfolge nach den vom Internetuser vorgegebenen Suchkriterien oder in Ermangelung solcher Vorgaben zufällig.

 Die SLD der Website www.haus-baustelle.com kann von TRAREVO auch während der Laufzeit dieses Vertrages nach billigem Ermessen geändert werden, solange und soweit die Vertragsleistungen im Übrigen erhalten bleiben. In diesem Fall wird TRAREVO die Änderung der SLD mindestens vier Wochen vorher per Email ankündigen.

 TRAREVO ist berechtigt, bei zwingenden Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten die Website und damit das Profil des Kunden ganz oder teilweise zu unterbrechen. TRAREVO wird sich bemühen, Ausfallzeiten und Wartungszeiträume so gering wie möglich zu halten.

 

§ 4 Pflichten des Kunden

 Zur Durchführung dieses Vertrags benennt der Kunde schriftlich einen zentralen Ansprechpartner für TRAREVO. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm übermittelten Daten und Dateien frei von Viren sind. Der Kunde verpflichtet sich weiter, bei der Nutzung der Website folgendes zu beachten: Die von TRAREVO vorgegebenen Anleitungen zur Nutzung der Website sind einzuhalten. Die eventuell erforderlichen Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung der übermittelten Daten sind einzurichten und aufrecht zu erhalten. Erkennbare Mängel, Schäden und/oder Störungen sind TRAREVO unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzernamen und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die mit Wissen und Willen des Kunden Content des Kunden abändern oder löschen.

 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf der Website zu speichern und/oder in das Internet einzustellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Insbesondere verpflichtet er sich, urheber-, marken-, wettbewerbs-, straf- und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Der Kunde ist für seine Inhalte allein verantwortlich und verpflichtet sich, diese sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist auch für den Inhalt von Websites verantwort-lich, zu denen er eventuell mittels Hyperlink eine Zugriffsmöglichkeit eröffnet, sofern er die Haftung nicht selbst begrenzt.

 TRAREVO ist berechtigt, das Profil des Kunden zu unterbrechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sobald ein hinreichender Verdacht dafür besteht, dass in dem Profil des Kunden rechtswidrige Inhalte bereit gestellt werden. Der Kunde verpflichtet sich, TRAREVO von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, TRAREVO von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

 

§ 5 Rechte des Kunden wegen Mängeln, Vertretenmüssen

 Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung durch TRAREVO schriftlich anzuzeigen, maßgeblich ist dabei die Absendung der Anzeige. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Ein Fehlschlag der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

 Darüber hinaus gilt für gewerbliche Kunden, dass Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistung von TRAREVO bestehen. Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Neuerbringung der Leistung steht in jedem Fall TRAREVO zu. Nur bei fehlschlagender Nacherfüllung kann der Kunde ohne Einverständnis von TRAREVO mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen zu erlangen.

 Der Kunde verpflichtet sich, zur Abwehr und Minderung von Schäden wirksame und angemessene Maßnahmen zu treffen. Er wird insbesondere die im Geschäftsverkehr üblichen Schutzmaßnahmen gegen Systembeschädigung und Datenverluste durch Installation von Virenschutzprogrammen und regelmäßige Datensicherungen treffen.

 

§ 6 Haftungsbegrenzung, Erklärungspflicht und Verjährungsverkürzung

 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von TRAREVO auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnitts-schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TRAREVO. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen angemessen. Bei einer Verzögerung der Leistung haftet TRAREVO für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistungen wird die Haftung von TRAREVO für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % des Entgelts begrenzt. Gegenüber gewerblichen Kunden wird darüber hinaus die Verzugshaftung einheitlich auf 5 % des Leistungsentgelts des vom Verzug betroffenen Teils der Leistung begrenzt, wobei diese Grenze für die Gesamtentschädigung gilt, also für Schadensersatz neben und statt der Leistung.

 TRAREVO haftet nicht für die Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von TRAREVO oder deren Erfüllungsgehilfen liegen. Ebenso wenig haftet TRAREVO für nicht zu vertretende technisch unvorhersehbare Umstände, die zu einer zeitweiligen Unterbrechung der Dienstleitung führen, oder für höhere Gewalt. Eine Verschuldens unabhängige Haftung analog § 536 a BGB oder auch im Falle einer direkten Anwendung dieser Norm bezüglich anfänglicher Mängel wird ausdrücklich ausgeschlossen. TRAREVO haftet auch nicht für den Ausfall der Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsverbindungen, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen.

 Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von TRAREVO zu erklären, welche Rechte er verbindlich daraus geltend macht und ob er auf der Leistung besteht.

 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gleich aus welchem Rechtsgrund wird auf 1 Jahr verkürzt. Die Verjährungsfrist für sonstige Schadens-ersatzansprüche unabhängig von Mängeln der Leistungen von TRAREVO wird ebenfalls auf 1 Jahr verkürzt. Die Verkürzung gilt nicht  bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Leistungsgegenstands durch TRAREVO, Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Leistungserbringung durch TRAREVO gegenüber dem Kunden und dessen Kenntnis vom eingetretenen Schaden.

 

§ 7 Vergütung

 Die Abrechnung der Leistung erfolgt jeweils im Voraus für ein volles Jahr. Alle Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.

 Zahlungen durch Überweisung können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an TRAREVO auf ein von dieser angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. TRAREVO ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist TRAREVO berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegen-ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt, nicht aber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen.

  

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

 Ab Bereitstellung der Vertragsleistungen hat der Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um 12 weitere Monate, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Etwaige Preisänderungen für den nächsten Vertragszeitraum wird TRAREVO dem Kunden rechtzeitig mindestens zwei Monate vor Ende des jeweils laufenden Vertragszeitraums per Email mitteilen. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der Kunde gegen Regeln aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Mahnung von TRAREVO nicht innerhalb von zwei Wochen einstellt bzw. beseitigt.

 Mit der Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, endet das Recht des Kunden zur Bereitstellung der Vertragsleistungen durch TRAREVO und das Recht zur bevorzugten Präsentation bei einer Suchanfrage auf www.haus-baustelle.com. Soweit der Kunde aus wichtigem Grund berechtigt kündigt, erhält er von TRAREVO die im Vertrag ausgewiesenen Gebühren anteilig zurückerstattet. Bei einer berechtigten Kündigung durch TRAREVO aus wichtigem Grund erfolgt keine anteilige Gebührenerstattung.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 Dieser Vertrag unterliegt deutschem materiellem Recht. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abtretung von Rechten aus einem Vertragsverhältnis mit TRAREVO setzt zu ihrer Wirksamkeit die vorherige schriftliche Zustimmung von TRAREVO voraus. Erfüllungsort für die Leistungen von TRAREVO ist 73277 Owen/Teck. Wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, so gilt als Gerichtsstand Stuttgart als vereinbart.

 


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